§
Seit Januar 2008 muss beim Straßentransport von Nutztieren über 65 km Entfernung ein EU-einheitlicher Befähigungsnachweis mitgeführt werden, wenn der Transport im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt (EU-VO 1/2005). Der bisherige Sachkundenachweis nach § 13 TierschutztransportVO gilt nicht mehr. Diese Prüfung ist vorgeschrieben
- für Fahrer und Betreuer von Straßentransporten von Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen, Hausschweinen oder Pferden inkl. pferdeartigen Tieren.
- wenn mit dem Transport ein Gewinn/Verlust entsteht oder ein Gewinn angestrebt wird. Entscheidend für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist z. B., ob eine steuerliche Veranlagung oder Eintragung in ein öffentliches Register vorliegt (z. B. beim Transport der eigenen Tiere, für Reitvereine, therapeutische Reitbetriebe, Fahrten zu Auktionen, Fahrten zu überregionalen Turnieren etc.).
- Ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich für Hobbytierhalter/Transporte zu Hobbyzwecken (Achtung: die Abgrenzung erfolgt nach den steuerlichen Gesichtspunkten. Regelmäßiges Preisgeld auf dem Turnier oder Verkaufserlöse von Pferden machen die Fahrt gewerblich!)
Personen mit einem alten Sachkundenachweis oder mit vor 2007 erworbenen Abschlüssen (Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierarzt z. B.) können den Befähigungsnachweis oft nach erfolgreicher Teilnahme an einem halbtägigen Ergänzungslehrgang erwerben. Diese Abschlüsse ab 2007 werden von den Veterinärämtern meistens als Voraussetzung zum Befähigungsnachweis anerkannt. Die praktische Prüfung (ein Amtstierarzt kontrolliert einen Verladevorgang) können Sie dann z. B. am Schlachthof, vor einem Amtstierarzt ablegen. Bitte spreche dies mit dem zuständigem Veterinäramt ab.
Laut Cavallo Nr. 1/2008 ist die Nachrüstung von Fahrzeugen mit den vorgeschriebenen technischen Gegebenheiten (Navigationsgerät,…) für Fahrzeuge mit Baujahr vor 2000 nicht nötig, selbst für Sachkundenachweispflichtige.
Das Beachten der Regeln (siehe Zusatzinformation) zum Tiertransport sollte dennoch das absolute Minimum beim Transport von Tieren darstellen – auch wenn keine Sachkundenachweis nötig ist!